Die tragische Geschichte: Bürgergeld-Empfänger-Paar begeht bei Hausbesichtigung unglaublich naive Dummheit
Ines und Ricky aus Linnich bei Bergheim hatten sich ihr Leben in einem Häuschen bei Magdeburg ausgemalt. Aber der Traum des in der RTL2-Doku „Hartz und herzlich“ zu sehenden Paares zerplatzt, als es erfährt, dass ihr Mietshaus eine Bauruine ist.
Jetzt versuchen sie ihr Leben neu zu sortieren, was nicht so einfach ist, wenn man als Bürgergeldempfänger plötzlich Tausende von Euro Mietschulden zahlen soll. Ein Anwalt muss eingreifen. Kann er Ines und Ricky helfen?
„Hartz und herzlich“-Paar in Haus, das “extrem renovierungsbedürftig” ist
Wegen Schulden aufgrund von Schwarzfahren saß Ricky schon mal im Knast. Nach seiner Gefängnisstrafe wollte er sich mit Ines einen Traum erfüllen – und zwar in ein neues Haus ziehen.
Besichtigung fand im Dunkeln statt: „Wäre das im Hellen gewesen, hätte ich sofort Nein gesagt“
Der Deal: Ricky und Ines müssen selbst renovieren – dafür können sie in den ersten Monaten mietfrei wohnen. Die Besichtigung erfolgte im Dunkeln.
„Wäre das im Hellen gewesen, hätte ich sofort Nein gesagt“, erklärt das Bürgergeld-Paar bei „Hartz und herzlich“. Denn was kurze Zeit später klar wird: Das Haus ist extrem renovierungsbedürftig.
Das Haus sollte eigentlich abgerissen werden
„Der Vermieter hat zu uns gesagt, es wären nur 20 Dachziegel auszutauschen und ein paar Rohre zu flicken, das wärs. […] Leider haben wir erst nach der Renovierung erfahren, dass das Haus einsturzgefährdet ist und abgerissen werden sollte. Das wussten wir vorher nicht“, sagt Ines in der neuen Folge der RTL2-Sozialdoku.
Das Budget für die Sanierungsarbeiten ist bei den Sozialhilfeempfängern nicht drin. Das Projekt blasen Ricky und Ines demnach wieder ab – für die beiden ist das ärgerlich. Denn Ines wollte ihren Führerschein machen und Ricky hatte vor, in Sachsen-Anhalt wieder arbeiten gehen zu wollen.
Insgesamt 48 Stunden bleiben dem Paar, das Haus wieder zu verlassen. Aufgrund der Größe hätten Ricky und Ines das Anwesen laut dem Jobcenter eigentlich gar nicht anmieten dürfen. Dann kommt es zu einem Streit vor Gericht mit dem Vermieter: Zwar werden den beiden die Mietzahlungen erlassen – jedoch müssen sie rund 1.000 Euro für die angefangene Renovierung bezahlen.